Wer kann an einer Schulung teilnehmen?
Eine Schulung in Orientierung und Mobilität erhält jeder:
- der gesetzlich blind (Visus des besseren Auges 2 Prozent) ist
- oder hochgradig sehbehindert (Visus des besseren Auges 5 Prozent) ist.
- jeder Patient der einen Visus von mehr als 5 Prozent hat, muss zwingend eine Gesichtsfeldmessung durchführen lassen. Das Ergebnis muss auf dem Rezept des Augenarztes vermerkt sein (Gradzahl). Die Krankenkasse akzeptiert keine Ausnahmen.
Das Rezept sollte folgenden Inhalt haben:
Augendiagnose: zum Beispiel RP
Visus linkes Auge: (zum Beispiel 2 Prozent)
Visus rechtes Auge (zum Beispiel 3 Prozent)
Auf dem Rezept sollte immer der Visus beider Augen genannt werden, da für die Krankenkasse der Visus des besseren Auges ausschlaggebend ist.
Ferner sollte auf dem Rezept stehen:
2 Blindenlangstöcke sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden für die Schulung in deren Gebrauch.Eine Schulung in Orientierung und Mobilität belastet das persönliche Budget des Augenarztes nicht!
Die Festlegung der Anzahl der Unterrichtstunden erfolgt in einer persönlichen Überprüfung durch mich vor Ort beim Schulungsteilnehmer.
Im Anschluss erfolgt ein Austausch mit dem Augenarzt.
Mein Einzugsgebiet umfasst die Gebiete südliches Baden Württemberg, Bayern (schwäbischer Teil und Allgäu).
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
